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Das
Landgericht Hamburg hat mit
Urteil vom 12.05.1998 entschieden,
dass man durch die Ausbringung eines
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Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch
verhindert werden,
dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
Durch die Europäische Union kann dieses Urteil
natürlich auch auf Österreich umgelegt werden.
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